Alle Kinder haben gleiche Rechte. Deshalb soll auch das Familienrecht nicht zwischen Kindern verheirateter und unverheirateter Eltern unterscheiden. Eltern haben ein ursprüngliches und von der Verfassung geschütztes Recht für ihre Kinder die Verantwortung zu tragen und verantwortungsbewusst Entscheidungen stellvertretend für und im Sinne ihrer Kinder zu treffen. Sie stehen aber auch in dieser Verpflichtung. Ein zeitgemäßes Familienrecht muss die Rahmenbedingungen so gestalten, dass die Ausgangssituation beider Eltern eine möglichst frühe gemeinsame Verantwortungsübernahme begünstigt und ebenso Konflikte so früh wie möglich klärt. weiterlesen »