Ärmere Kinder sind weniger gesund

Quelle: http://styleguide.bundesregierung.de/Webs/SG/DE/Print-Styleguide/Basiselemente/Bildwortmarke/bildwortmarke.html

Ärmere Kinder haben schlechtere Chancen auf ein gesundes Leben. Zu diesem Schluss kommt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/4332) auf eine Große Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2218).

In der Anfrage bekommt die Bundesregierung 209 Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund des Einkommens der Eltern gestellt. Und die Anfrage umfasst 28 A4 Seiten! Ihr seht, das ist wirklich eine große Anfrage und brauchte vermutlich einige Zeit, um überhaupt geschrieben zu werden. Die Fragen sind sehr spannend und immer geht es darum, dass es ganz viele nationale und internationale Festlegungen gibt, die für die gleichberechtigte Behandlung von Kindern und Jugendlichen abgeschlossen wurden.

In vielen Fragen geht es zum Beispiel um den 13. Kinder- und Jugendbericht, der auch zu Versäumnissen in der Gleichbehandlung Aussagen trifft. Speziell wird hier auf Seite 30 auf die Ungleichheiten hingewiesen.

Zu dieser großen Anfrage ist nach 6 Monaten Frist die Antwort der Bundesregierung erschienen, sie umfasst 116 Seiten. Die Regierung führt unter anderem aus, dass zwar 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach eigenen Angaben beziehungsweise nach Angaben ihrer Eltern einen guten oder sehr guten Gesundheitszustand haben. Nach dem Kinder- und Jugendgesundheitssurvey sei aber die Chance eines Kindes aus sozial schwachen Verhältnissen, einen guten Gesundheitszustand zu haben, um die Hälfte geringer als die eines Kindes aus gut situierten Verhältnissen.

Was ist nun eigentlich eine große Anfrage?

Große Anfragen sind Fragen, die meist von einer Fraktion der Opposition eingereicht werden und an die Bundes- oder Landesregierung gerichtet sind. Sie muss von mindestens 5 % der Abgeordneten (oder einer geschlossenen Gruppe, die nicht unbedingt die 5% der Abgeordneten erreichen muss) oder vom Ältestenrat eingebracht werden. Das Verfahren für Große Anfragen an die Bundesregierung ist in den §§ 100–103 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages geregelt.

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